20.
März
2017

Prävention ist erste Unternehmerpflicht!

Verfasst von Manu

Sonderseminar: Arbeitsunfallursachenermittlung in der Praxis mit
Bianca Baker >Profiler /Forensik

<nächste Termine: 17.05.2017 – 19.05.2017 und 30.08.2017 – 01.09.2017
Ort: Naturresort Schindelbruch
Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing.(FH) Dietmar Wodtke
Telefon 01577-729 14 38
E-Mail: wodtke-uABZ@gmx.de
Internet: https://fasiuabz.live/
(z.Z. im Umbau) Warum: Qualifizierung zur Arbeitsunfalluntersuchung-nach dem Leitfaden der    

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin –Untersuchung wie in den Konzernen längst üblich

Unternehmer, die unzureichend qualifizieren & unterweisen, schaffen Gefährdungen und gehen fahrlässig mit dem Leben ihrer Beschäftigten um. Nur wer die Ursachen von Arbeitsunfällen und Erkrankungen qualifiziert ermitteln lässt, kann präventiv die Unternehmerpflichten erfüllen. Prävention ist erste Unternehmerpflicht. Die Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Prävention umfasst alles, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeiten ermöglicht. Das kann beispielsweise die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Aber auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Delegation zu Qualifizierungen/Fortbildungen(entspr. Arbeitsschutzgesetz § 5 Abs.3. Ziff.5 & Arbeitssicherheitsgesetz § 6 Ziff. 3.c) sowie Unterweisungen sind Präventionsmaßnahmen.

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