Beauftragte der Firma uABZ können für Sie Ihrer Verpflichtung entsprechend Arbeitsschutzgesetz § 5 Abs.3 Ziff.5 & Arbeitssicherheitsgesetz § 6 Ziff.3c nachkommen, den in Ihrem Verantwortungsbereich geschehenen Arbeitsunfall zu untersuchen. Dies geschieht nach ständig neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und einem unübertroffenen Erfahrungsschatz. Dieses durch Spezialisten (Forensik, Profiler, ehemalige Untersuchungsführende der Gewerbeaufsicht; Kriminalpolizei; Berufsgenossenschaft; Wissenschaftler aller Generationen) welche, wenn Notwendig den Gegenpol zu den Ermittlungsergebnissen der zuständigen Behörden und Sozialversicherungsträger bilden. Somit haben Sie meist noch vor den Ermittlungsbehörden ein fundiertes, unumstößliches Ergebnis der Unfallursache. Haben Sie in Ihrem Verantwortungsbereich Fehler begangen, so können Sie durch diese Erkenntnis erneute Art ähnliche Ereignisse sofort vermeiden und wie gewollt Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen.
Haben Sie keine Fehler gemacht, haben Sie rechtzeitig die Bestätigung dazu und können Rufschädigung sofort entgegenwirken.
Betreten Sie keinen Gerichtssaal, bevor Sie Ihren Fall gemeinsam mit Ihrem Anwalt dem uABZ vorgetragen & entsprechende fundierte Beratung erhalten haben.
Bisheriger Hergang: Arbeitsunfall- nach Verständigung erfolgt Rettungseinsatz durch Ersthelfer -abtransport des Verletzten Absperrung der Unfallstelle durch die Polizei-Untersuchungsaufnahme Kriminalpolizei (kein Kriminalfall)-Untersuchungsaufnahme durch Gewerbeaufsicht/Amt für Arbeitsschutz und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Unternehmermodell=Unternehmer)-Berufsgenossenschaft prüft, ob gegen den Verantwortlichen Regressforderungen geltend gemacht werden können (Ergebnis: vorerst nicht)
Bisheriger Hergang: Einige Stunden nach der Unfalluntersuchungsaufnahme sind die Ermittlungsbehörden abgerückt (Baustelle/Betriebsbereich durch Gewerbeaufsicht gesperrt/Maschine/Gabelstapler beschlagnahmt/Misch-Recycling Anlage/Baustelle per Anordnung stillgelegt, es wurde angeordnet, dass Sie auf Ihre Kosten einen Gutachter beauftragen) Sie als Verantwortlicher haben Zeit und warten die Reaktionen der Arbeitsschutzbehörden ab, weil das Gewerbe ruhen kann … wohl kaum! Sie müssen bauen/produzieren/recyceln *Alle haben Zeit, Sie nicht. Ihnen läuft die Zeit davon. Die Arbeitsschutzbehörden melden sich nach der Unfall-Erstaufnahme nicht wieder, sind personell hoffnungslos überfordert/demotiviert und haben Zeit bis die Ermittlungen nach Monaten, Jahren abgeschlossen sind. Es sei denn der öffentliche Druck verlangt Ihre schnelle Verurteilung, dann hat die Gewerbeaufsicht Hilfe von BKK, LKA … Sie lehnen sich zurück, denn Sie haben nichts falsch gemacht. Wohl kaum! Es sei denn, Sie haben allen gesetzlichen Forderungen entsprochen:
1. Haben einen Notfallplan für traumatisierende Ereignisse, der beim Unfall funktionierte.
2. Haben ausreichend Ersthelfer, Erstbetreuer, Kümmerer, Brandschutzhelfer und die seit 2013 geforderte Beurteilung der psychischen Gefährdung
3. Haben Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Herstelleranweisungen, Montageanweisungen, Unterweisungen zu Verhaltensanforderungen und haben deren Einhaltung ausreichend kontrolliert. Wohl kaum, denn dann hätte das Unfallereignis nicht stattgefunden. Die anderen Betriebe haben bestimmtes auch nicht und sind schlechter im Arbeitsschutz. Wohl kaum, denn Sie hatten kein solches Ereignis, auch wenn es nur eine Frage der Zeit ist.
Erlernen Sie, ob Verantwortlicher, SiFa, Betriebsarzt, Psychologe oder andere, welche Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten und somit nur bedingt haften, wie in Großbetrieben/Konzernen und Ermittlungsbehörden, Arbeitsunfalluntersuchungen durchgeführt werden.
Die ganze Härte trifft die Verantwortlichen wie Geschäftsführer, Manager, Werk-, Betriebs- & Bauleiter, Oberärzte, Lehrmeister, Agrar-Ingenieure u. a. welche mit den Seminaren besonders angesprochen sind. Versetzen Sie sich in die Lage, die Untersuchungen transparenter zu sehen und somit Fehler erkennen zu können, welche Ihnen zum Nachteil gereichen.
Erlernen Sie, wie Sie Ihrer Fürsorgepflicht noch besser nachkommen können, indem Sie mit dem gewonnenen Verständnis zur Prävention Unfallursachen noch besser und schneller erkennen und vermeiden können.
Diese Praxisseminare für Arbeitsschutz finden unter psychologischer Mitwirkung an Orten der Erholung statt und sind somit auch ein Ausgleich zu psychologischen Gefährdungen
Entsprechend der Empfehlungen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) –Träger zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Umsetzung aller durch die GDA-Träger vorgegebenen Qualitätsmerkmale (7) Qualität in der Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen und Ihren Beschäftigten, senkt den Krankenstand und minimiert Fehlzeiten. Psychische Fehlbelastungen zu erkennen, ermöglicht Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen.
Wir zeigen Ihnen in Ihrem Betrieb die Schwachstellen im Arbeitsschutz und decken Mängel auf und erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung. Profitieren Sie von unserem Fachwissen.
Oft sind Brandursachen-Explosionsermittlungen Bestandteil einer Arbeitsunfalluntersuchung oder dienen der Aufklärung von Ereignissen, wie hier von Galileo vorgestellt. https://www.prosieben.de/tv/galileo/videos/2012214-brandermittler-clip
Unabhängiges Arbeitsunfall-Beratungs-Zentrum
Hüsenbergweg 13
31228 Peine
Telefon: 05 171 76 911 88
Mobil: 0 177 5972 689
(Claudia Reusche)
Mobil: 0 151 237 592 48
(Dietmar Wodtke)
E-Mail: claudia.reusche@fasiuabz.de
E-Mail: dietmar.wodtke@fasiuabz.de